Stand: März 2024
Die Reisebedingungen gelten nur für die Reisen, bei denen wir Reiseveranstalter sind und der Reisende direkt bei uns bucht. Diese Bedingungen gelten für unsere sämtlichen Programme und Angebote.
Die Reiseangebote von Meet in Georgia enthalten im Allgemeinen keine internationalen Flüge. Je nach Bedarf buchen wir für Sie nur die Inlandsflüge.
Mit der Reiseanmeldung bieten wir dem Reisenden den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von Meet in Georgia zustande. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
Nach Vertragsschluss erhält der Reisende eine Reisebestätigung per E-mail, die alle wesentlichen Angaben über die von ihm gebuchten Reiseleistungen enthält. Die Reisebestätigung ist bei Reisen mit festen Termine innerhalb der 48 Stunden und bei Signature Reisen innerhalb der 72 Stunden nach der Anmeldung zu erwarten.
Eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Bei Reiseverträgen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.
Wir akzeptieren Zahlungen per Banküberweisung auf unser georgisches Konto in EUR und USD oder auf das WISE-Konto. Alle Details finden Sie auf unserer Rechnung. Bitte beachten Sie, dass bei der Überweisung auf das georgische Konto außer den regulären Bankgebühren des Senders auch die Gebühren für die vermittelnde Bank vom Sender zu zahlen sind, die in der Regel ca. 30 USD/EUR pro Überweisung betragen.
Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Reisende auch nach Mahnung mit Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht, kann der Veranstalter von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten.
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in unserer schriflichen Bestätigung. Vor Vertragsschluss kann Meet in Georgia jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor Buchung durch Meet in Georgia zu informieren ist. Änderungen der Reiseleistung gegenüber dem Inhalt des abgeschlossenen Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und zumutbar sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Reisenden bleiben unberührt. Über etwaige Änderungen wird Meet in Georgia den Reisenden vor Reisebeginn klar, verständlich und in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger informieren.
Meet in Georgia behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nachträglich zu erhöhen, um damit einer personenbezogenen Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen- und Flughafengebühren) sowie der Änderung der Wechselkurse Rechnung zu tragen. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird Meet in Georgia den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig. Die Preisänderung ist mit der Voraussetzung möglich, dass die zur Erhöhung führenden Umstände nachweislich nach Vertragsabschluss eingetreten sind und bis Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 8 % kann Meet in Georgia von dem Reisenden verlangen, dass er innerhalb einer von uns zu bestimmenden und angemessenen Frist das Angebot zur Preiserhöhung über 8 % annimmt oder den Rücktritt vom Vertrag ohne Zahlung einer Stornogebühr erklärt. Nach Ablauf der von Meet in Georgia bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung als angenommen, wenn der Reisende nicht den Rücktritt vom Reisevertrag erklärt. Meet in Georgia kann den Reisenden wahlweise mit dem Angebot der Preiserhöhung auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.
Bei von Reisenden gewünschten nächträglichen Änderungen im vereinbarten Programm, behält Meet in Georgia sich zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten die Erhebung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Person vor. Mehr dazu lesen Sie unter Umbuchungen/Ersatzpersonen.
Für die Bearbeitung individueller, von der jeweiligen Leistungsbeschreibung abweichender Reisen werden Zusatzkosten von maximal € 5,00 pro Reisetag erhoben.
Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich und müssen über die notwendigen Reisedokumente verfügen. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, es liegen fehlerhafte Informationen von Meet in Georgia vor.
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Wenn der Reisende von der Reise zurücktritt oder wenn der Reisende die Reise nicht antritt, hat der Veranstalter den Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt bzw. der Nichtantritt der Reise nicht von ihm zu vertreten ist und nicht ein Fall unvorhergesehener, außergewöhnlicher Umstände wie z.B. Krieg, innere Unruhe, Epidemie, Naturkatastrophe vorliegt. Diese Kosten sind unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert. Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen werden dabei berücksichtigt.
Falls nicht anders vereinbart, fallen beim Reiserücktritt durch den Reisenden folgende Stornokosten an:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 25%
bis zum 15 Tag vor dem Reisebeginn 50%,
bis zum 7 Tag vor dem Reisebeginn 75 %,
bis zum 1 Tag vor dem Reisebeginn 85 %,
am Tag des Reisebeginns 95% des Gesamtreisepreises.
Kosten wie z. B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.
Gruppenreisen unterliegen gesonderten Bedingungen, insbesondere Regelungen zum Rücktritt und den anfallenden Stornokosten, die dem Reisenden bei Vertragsschluss bekannt gegeben werden. Als Gruppenreisen gelten Reisen ab einer angemeldeten Reiseteilnehmerzahl von 10 Personen.
Auf Wunsch nimmt Meet in Georgia, soweit durchführbar, eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Als Umbuchungen gelten z. B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung. Dafür wird eine gesonderte Gebühr von 5,00 EUR/USD pro Reisetag erhoben. Bei einer Änderung der Beförderung, der Unterkunft (außer Änderungen innerhalb der gebuchten Unterkunft), Verpflegung oder des Reisetermins wird der Reisepreis für die geänderten Leistungen komplett neu berechnet auf der Basis der dann geltenden Preise und Bedingungen. Bei einer Änderung innerhalb der gebuchten Unterkunft (z. B. Änderung der Zimmerkategorie, der Verpflegungsart oder der Zimmerbelegung des gebuchten Zimmers) wird der Preis für die geänderten Leistungen anhand der der Buchung bisher zugrundeliegenden Preise und Bedingungen neu ermittelt.
Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass an seiner Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärungen sind in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als 7 Tage vor Reisebeginn zugehen. Meet in Georgia kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind. Der Reiseveranstalter hat den Nachweis zu führen, in welcher Höhe durch den Eintritt Mehrkosten entstanden sind.
Meet in Georgia kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis.
Bei Nichterreichen einer vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl kann der Reiseveranstalter vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Ein Rücktritt ist spätestens bis zum 30. Tag vor Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sofern die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt wird, erhält der Reisende die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zurück. Im Fall des Rücktritts des Veranstalters ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Kleinigkeiten vor Ort sollten zunächst mit dem Hotelmanager oder der örtlichen Reiseleitung auf dem Kulanzweg geregelt werden.
Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie ist erst dann möglich, wenn Sie dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird vom Veranstalter verweigert. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz direkt bei Meet in Georgia geltend machen.